Allgemeine Geschäftsbedingungen - Zimmerei A. Reiter
1) AUSFÜHRUNG:
Die Zimmerei Reiter GMBH verpflichtet sich, alle Arbeiten fachgerecht und technisch einwandfrei auszuführen.
Zusätzliche Arbeiten bzw. Aufträge, die vom Bauherrn während der Bauausführung erteilt werden und über den
ursprünglichen Arbeitsumfang hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Eventuelle anfallende
Regieleistungen werden zu den angegebenen Verrechnungssätzen auf der
Grundlage der Aufzeichnungen im Bautagebuch bzw. in den Arbeitsberichten zusätzlich in Rechnung gestellt.
Von der Baubehörde eventuell aufgetragene Änderungen und Auflagen berühren die Wirksamkeit
des Vertrages nicht und der Auftraggeber verpflichtet sich, diese von der Baubehörde aufgetragenen
Änderungen und Auflagen zu akzeptieren, und die dadurch entstandenen Kosten zu tragen.
Anstriche bedürfen der regelmäßigen Erneuerung, wenn sie die erforderliche Schutzwirkung
beibehalten sollten, dies gilt vor allem für Außenanstriche. Aus ökologischen Gründen wird auf
den chemischen Holzschutz lt. Ö-Norm verzichtet, dafür wird auf den konstruktiven Holzschutz
besonders Wert gelegt. Bei Blockbauten ist mit Setzungen zu rechen. Diese Setzungen können aufgrund diverser
Umstände (Sonneneinstrahlung) unregelmäßig sein, sodass es zu leichten Neigungen im Wandbereich kommen
kann. Bei der Althaussanierung sind bauliche Maßnahmen für eventuell versteckte Bauschäden im Angebot bzw.
Auftrag nicht enthalten und müssen separat behandelt werden. Wir weisen darauf hin, dass bei einem Blockhaus
der vorliegenden Art die nach den Schallschutzvorschriften erforderlichen Werte nicht eingehalten werden kann.
Bei Baubeginn muss eine behördlich genehmigte Baubewilligung vorliegen.Bei nicht vorhanden sein solcher
Bewilligung hat die Konsequenzen uneingeschränkt der Bauherr zu tragen.
2) TERMINE:
Baubeginn und Ausführungstermine sind abhängig von den behördlichen Genehmigungen und von der
Witterung.
3) ZAHLUNGSPLAN:
Laut Angebot und Vereinbarung.
Zahlbar netto innerhalb 8 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug. Ab 14 Tagen Zahlungsverzug
werden Verzugszinsen von 12% p. m. verrechnet.
Im Falle einer Rüge darf nur der gemeinsam abgestimmte Betrag zwischen AG und AN in der Höhe
der Mangelrüge von der Teil- bzw. Schlussrechnung in Abzug gebracht werden. Nach Behebung
ist dieser Betrag innerhalb 8 Tagen zur Anweisung zu bringen.
4) EIGENTUMSVORBEHALT:
Die gelieferte Ware geht erst nach voller Bezahlung sämtlicher auch der etwa erst nach Vertragsabschluss
entstandenen Forderungen wie etwa Zusatzleistungen, Zinsen und Spesen, in das Eigentum des Käufers über.
5) BAUÜBERNAHME:
Die Bauübernahme findet noch während der Bauzeit statt, während Monteure sich noch auf der
Baustelle befinden. Somit können ev. Mängel sofort behoben werden.
Bau- Endreinigungen sind nicht im Leistungsumfang enthalten.
6) GEWÄHRLEISTUNG:
Die Zimmerei Reiter GMBH übernimmt im Rahmen der Gewährleistungspflicht 3 Jahre die Haftung
für ihre verschuldeten Mängel. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auftretende Mängel unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist von der Verpflichtung zur Gewährleistung einer
Preisminderung befreit, wenn er in angemessener Frist in einer für den Auftraggeber zumutbaren
Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachtragt. Darüber hinausgehende Ansprüche
sind nicht ausgeschlossen.
7) BESONDERHEITEN AUF DER BAUSTELLE:
Der Kunde muss spätestens mit Beginn der Haus- oder Dachmontage ohne Aufforderung eine
Rohbauversicherung abschließen. Für die bauseits beigestellten Helfer wird keine Verantwortung und Haftung für
Arbeitsunfälle und Verletzungen übernommen. Bei nicht wunschgemäßer Ausführung der Arbeiten, hat der
Bauherr dies noch während der Montagearbeiten und unverzüglich den Monteuren oder der Firmenleitung
bekannt zugeben. Spätere Reklamationen werden nicht mehr anerkannt, und anfallende Änderungsarbeiten
werden gesondert verrechnet. Auf der Baustelle muss sich ein Wasser- und Stromanschluss befinden, weiters
muss genügend Arbeits- und Lagerplatz zur Verfügung stehen. Die Baustelle muss eine Zufahrtsmöglichkeit für
einen LKW mit Anhänger (Schwerverkehr) haben.
Lainach 142, 9833 Rangersdorf, Tel. 04822/357,
Mobil: 0664/5130735E-Mail: buero@zimmerei-reiter.at
www.zimmerei-reiter.at
8) HINWEISE FÜR DEN BAUHERRN:
Laut Arbeitnehmerschutzverordnung ist der Bauherr verpflichtet, unaufgefordert auf seine Kosten, einen
Baukoordinator einzustellen.
9) KITTFUGEN (Silikon, Kleber usw):
Kitt- bzw. Silikonfugen sind Wartungsfugen und sind lt. Ö-Norm vom Bauherrn in regelmäßigen Abständen zu
überprüfen und bei Bedarf zu erneuern. Werden diese Kittfugen nicht gewartet und erneuert, können
Bauschäden entstehen, für die der Bauherr selbst aufzukommen hat und wir nicht haftbar gemacht werden
können.
10) BAUSEITS AUSGEFÜHRTRTE ODER FERTIGGESTELLTE ARBEITEN:
Für Arbeiten die vom Bauherrn in Eigenregie durchgeführt oder fertig gestellt werden, übernehmen wir keine
Haftung für die Richtigkeit der Ausführung. Dies gilt vor allem für Arbeiten die bauseits ausgeführt werden,
nachdem unser Firmenpersonal die Arbeiten beendet hat und sich nicht mehr auf der Baustelle befindet.
Werden Arbeiten vom Bauherrn fertiggestellt oder durchgeführt, so hat sich der Bauherr auf jeden Fall vor der
Ausführung dieser Arbeiten mit der Firmenleitung in Verbindung zu setzen, um die technisch richtige Ausführung
dieser Arbeiten abzuklären und sich die richtige Ausführung zeigen und erklären zu lassen.
Vor allem bei Bauteilanschlüssen zur Außenluft (zum Beispiel von Dachstuhl zur Außenwand) ist eine technisch
richtige Ausführung äußerst wichtig, damit keine Feuchteschäden am Bauwerk entstehen.
Alle Anschlüsse zur Außenluft müssen Luftdicht ausgeführt werden, benötigen eine fachgerechte Ausführung und
sind deshalb erst nach Absprache mit uns durchzuführen. Andernfalls übernehmen wir keine Haftung für
auftretende Bauschäden.
11) Vorbereitetes Mauerwerk
Bauseits bzw. vom Baumeister vorbereitete Mauerwerke (Giebelwände) müssen an oberster Stelle geschlossen
ausgeführt werden. Wandflächen müssen im Bereichen wo in späterer Folge Dampfbremsen angeklebt werden,
oder wo ein späteres verputzen nicht mehr möglich ist, vor der Dachstuhlmontage mittels Glattstrich versehen
werden.
12) Beheizen, Lüften und Möblieren
Anleitung für richtiges Beheizen, Möblieren und Lüften der Räume ist den Vertragsbedingungen angehängt.
13) Fotos für Werbezwecke
Der Kunde willigt ein, dass vom errichteten oder sanierten Bauobjekt Fotos gemacht und veröffentlicht werden
dürfen.
14) Mündliche Absprachen
Zum schriftlichen Angebot, Auftrag oder Werkvertrag, gibt es keine mündliche Absprachen.
Du planst ein großes oder kleines Bauvorhaben? Gerne stehen wir dir für einen unverbindlichen Termin zur Verfügung und besprechen dein Projekt mit dir persönlich.